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driveFTI ist Vermittler

VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

driveFTI ist eine Marke der FTI Touristik GmbH (FTI) und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Fax), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss.

Bezahlung
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung fällig.
Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, dass der Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekannt gegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.
Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten.

Fahrzeuggruppen
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt.

Fahrzeugübernahme und -rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrecht erhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit

Kundenservice
Sollte es doch zu vor Ort nicht zu klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTIversucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.

Mietkonditionen und Mietvertrag
Die allgemeinen Mietkonditionen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik: „Wichtiges zur Anmietung“
Die Sonderkonditionen der verschiedenen Anbieter finden Sie unter dem Punkt „Details“ bei Ihrer Buchungsanfrage. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTIvor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Konditionen der Autovermietfirma.

Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen, Vandalismus und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.

Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Schäden an Ölwanne oder Unterboden
  • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
  • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden

Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

  • umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
  • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges

Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI–Kundendienst gesendet werden:

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.

Umbuchungen
Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit oder Ort, wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit gegen ein Bearbeitungsentgelt möglich. Dieses beträgt bis 24 Stunden vor Mietbeginn € 30,– , unabhängig vom Zustandekommen der Umbuchung.
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.

Umbuchung nicht mehr möglich
Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird.

Leistungs-/Preisänderung
FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

Stornierung
Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30,– berechnet.

Nicht genutzte Reservierungen werden gegen Vorlage der Originalvoucher bzw. Original-Faxvoucher erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30,– pro Gutschein berechnet.

Haftungsbeschränkungen
driveFTI haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:

  • Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
  • Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
  • Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.
  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.

Gültigkeit
Die angegebenen Preise und Konditionen sind gültig bis Oktober 2010 (Die Autovermieter behalten sich Änderungen während der Saison vor).

Ihr Vermittlungspartner:
FTI Touristik GmbH, drive FTI
Landsberger Str. 88
80339 München
AG München, HRB 71745

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